§1 Gültigkeit des Gesetzes

Die erlassenen Gesetze gelten auf dem gesamten Staatsgebiet, einschließlich des Luftraumes und des Seengebietes, worunter jegliche Gewässer im Staate sowie das gesamte Meer fallen. Ausgenommen hiervon ist das Meeresgebiet nördlich des Fischerdorfes.

§2 Begriffe

Im Sinne des Gesetzes stehen folgende Begriffe:

Beamte / Staatsbeamte: Alle Mitarbeiter der staatlichen Behörden

Exekutivbeamte: Mitarbeiter der Polizei und des SEK

Behörden: Rettungsdienst, Feuerwehr, ADAC, Stadtverwaltung von Pizzaland

Fahrzeug: Fortbewegungsmittel jeglicher Art

StVO: Straßenverkehrsordnung

WaffG: Waffengesetz

LuftVG:  Luftfahrtgesetz

Ordnungswidrigkeit: Ein Tatbestand, welcher durch das Gesetz nur mit einer Geldstrafe geahndet wird

Straftat/Verbrechen: Ein Tatbestand, welcher durch das Gesetz mit einer Freiheitsstrafe bestraft wird

Unfall: Situation im Straßen-/See-/Luftverkehr in welcher es zu Personenschäden oder Sachschäden kommt

Personenkontrolle: Leibesvisitationen/Durchsuchung der Person.

Illegales Glücksspiel: Spiel ohne behördliche Erlaubnis, bei dem der Erfolg, Gewinn oder Verlust fast nur vom Zufall abhängt

§3 Strafverfolgung

Abs.1 Gesetzesverstöße, die eine Straftat darstellen, sind für die Exekutivbeamten verpflichtend zu verfolgen. Selbst ohne Antrag.

Abs.2 Gesetzesverstöße, die eine Ordnungswidrigkeit darstellen, sind für die Exekutivbeamten nicht verpflichtend zu verfolgen.

Abs.3 Das SEK erhält Sonderrechte für das Durchführen von Checkpoints und das Verfolgen der Straftaten, welche in Verbindung mit dem Checkpoint stehen

Abs.4 Jeder Einwohner ist dazu berechtigt, bei einer Straftat die entsprechende Person festzusetzen, bis die Polizei oder SEK vor Ort sind. Eine unmittelbare Meldung an die Exekutivbehörden muss hierbei geschehen.

§4 Immunität

Abs.1 Hochrangige Staatsbeamte genießen Immunität. Bei der Durchführung polizeilichen Maßnahmen ist grundlegend von polizeilicher Immunität auszugehen.

§5 Sperrzonen

Abs.1 Bei Betreten der folgenden deklarierten Sperrzonen muss mit einer Verhaftung durch §5 Abs. 1 gerechnet werden.

Staatsgefängnis Außenbereich (50 Blöcke, ausgenommen Parkplatz)

Polizei Department abgesperrte Bereiche (ausgenommen Eingangsbereich)

Gerichtsgebäude

Abs.2 Bei betreten der folgenden deklarierten absolut Sperrzonen, muss mit Schusswaffengebrauch oder einer Verhaftung durch §5 Abs. 1b gerechnet werden

Staatsgefängnis Innenbereich

Abs.3 In allen genannten Sperrzonen und in sämtlichen Krankenhäusern ist das Tragen von jeglichen Waffen und Nahkampfwaffen für nicht Staatsbedienstete verboten.

§6 Hausfriedensbruch

Abs.1 Das Betreten oder Aufhalten auf einem Privatgrundstück, in einer Privatwohnung oder in privaten Geschäftsräumen ohne Genehmigung des Eigentümers ist verboten, außer, wenn das eigene Leib und Leben in Gefahr ist.

Abs.2 Ausnahmen gelten für Exekutivbeamte, wenn eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat vorliegt, um größeren materiellen Schaden abzuwenden, bei dringendem Tatverdacht sowie bei einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss.

§7 Haftung

Abs.1 Der Eigentümer eines Fahrzeuges zu Wasser, zu Luft oder auf dem Land haftet immer für die Delikte, die mit diesen begangen werden.

Abs.2 Eine Ausnahme entsteht, wenn der temporäre Besitzer und Fahrer des Fahrzeuges, der dies zum Tatzeitpunkt geführt hat, zu einer Aussage ins Polizeidepartement kommt.

Oder der Eigentümer einen Mietvertrag vorweisen kann.

Abs.3 Der Eigentümer eines Hauses ist für die begangenen Straftaten auf seinem Grundstück haftbar, wenn entsprechende Straftäter nicht gefasst oder benannt werden können. (Gilt nur für Geldwäsche, Drogenherstellung, Illegale Gegenstände im Haus.)

§8 Zwangsvollstreckung

Wenn Geldbußen nicht innerhalb von 14 Tagen am Kassenautomat bezahlt wurden, landet der Schuldner auf der Fahndungsliste. Sollte der Schuldner nicht zahlungsfähig sein, wird seine Geldstrafe in eine Haftstrafe umgewandelt. 1 Hafteinheit ist 10 Min Gefängnis. 1000 Euro ist gleich 1 Hafteinheit.

§9 Antragsdelikte

Das Anzeigen von Antragsdelikten obliegt dem Geschädigten.

Sobald ein besonderes öffentliches Interesse besteht, behält sich die Staatsanwaltschaft/Exekutive eine Strafverfolgung vor, auch wenn diese nicht die Geschädigten sind.

Alle Antragsdelikte sind farblich orange hinterlegt.

§ 10 Hausrecht

Abs. 1 Das Hausrecht umfasst das Grundrecht auf Schutz des Wohnbereiches, Firmengelände und die Befugnis, darüber zu entscheiden, wem der Zutritt zu einer privaten Örtlichkeit gestattet und wem er verwehrt wird, sowie die Befugnis, ein Zutrittsrecht von der Erfüllung von Bedingungen abhängig zu machen (z. B. von der Zahlung eines Eintrittspreises, sowie Zutrittskontrollen).

Abs. 2 Das Hausrecht kann vom Eigentümer/Betreiber jederzeit an Dritte geteilt werden.

§11 Weisungsbefugnis

Die Stadtverwaltung (Bürgermeister) ist die höchste staatliche Instanz und ist allen Behörden weisungsbefugt.

§12 Straßenverkehrsordnung

§ Grund Beschlagnahmung Hafteinheiten Geldstrafe
1 Vollgas in der verkehrsberuhigten Zone (Hauptplatz) 3000€
2 Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Lizenz Fahrzeug 3 3000€
3 Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Wer Leib, Leben oder materiellen Schaden fahrlässig in Kauf nimmt. Fahren gegen die Verkehrsrichtung Fahrzeug – Führerschein 6 3000€
4 Falschparken 750€
5 Fahren abseits der Straße 1500€
6 Fahren unter Einfluss von Alkohol und Drogen Fahrzeug & Führerschein 6

3000€

7 Nicht Mitführen Verbandskasten im Kofferraum

 500€

8 Nicht Mitführen Werkzeugkasten im Kofferraum

 

 500€

§13 Betäubungsmittelgesetz

§ Grund Beschlagnahmung Hafteinheiten Geldstrafe
1

Drogenbesitz:
MDMA-Pille, Kokain-Blatt, Kokain-Beutel, Magic Mushroom, Crystal-Meth-Platte, Koodein, Lean
Mehr als 3 Joints, Haschbrownies, Weedbacon, Hanftee und Hanf Shisha

Ab einer Menge von 1KG verdoppelt sich die Strafe

Alle illegalen Items 6 3000€
2 Drogenhandel ohne Lizenz:
MDMA-Pille, Kokain-Beutel, Kokain-Blatt,Koodein, Lean, Magic Mushroom, Crystal-Meth-Platte, Weiße Meth-Platte
Alle illegalen Items 8 5000€
3 Anbau / Herstellung von Drogen: MDMA-Pille, Kokain-Blatt, Kokain-Beutel, Magic Mushroom, Koodein, Lean, Crystal-Meth-Platte, Weiße Meth-Platte Alle illegalen Items 8 5000€
4 Drogenkonsum Alle illegalen Items 3 3000€

§14 Gewerberecht

§ Grund Beschlagnahmung Hafteinheiten Geldstrafe
1 Betreiben eines Gewerbes ohne Lizenz Betriebsstätte 15000€
2 Steuerhinterziehung Gewerbeschein + Unternehmen 15 Steuernachzahlung + 15000€

§15 Wirtschaftskriminalität

§ Grund Beschlagnahmung Hafteinheiten Geldstrafe
1 Diebstahl eines KFZ / Flugzeug / Boot Rückführung des Diebesgutes 2 3000€
2 Raub Rückführen des Diebesgutes 10 3000€
3 Schwerer Raub Rückführen des Diebesgutes 20 5000€
4 Betrug Ausgleich des entstandenen Schadens 3 2500€
5 Bestechen von Staatsbeamten 5000€
6 Erpressung Ausgleich des entstandenen Schadens 3 2500€
7 Besitz von Staats / Fraktionseigentum Rückführung des Diebesgutes 10000€
8 Besitz von illegalen Gegenständen:
Langwaffen jeglicher Art
Waffenteile
Schweißbrenner
Dolch
Dietrich
Dreizack
Laserschwert
Blendgranaten
Alle illegalen Gegenstände 6 3000€
9 Handel von illegalen Gegenständen:
Langwaffen jeglicher Art
Waffenteile
Schweißbrenner
Dolch
Dietrich
Dreizack
Laserschwert
Blendgranaten
Alle illegalen Gegenstände 8 5000€
10 Erschleichen von Leistungen Ausgleich des entstandenen Schadens 2000€
11 Raubüberfall Rückführung des Diebesgutes 10 3000€
12 Bewaffneter Raubüberfall Rückführung des Diebesgutes 20 5000€
13 Durchführung von illegalem Glücksspiel Ausgleich des entstandenen Schadens 10 3000€
14 Werben für illegales Glückspiel Ausgleich des entstandenen Schadens 2 1500€

§16 Waffendelikte

 

§ Grund Beschlagnahmung Hafteinheiten Geldstrafe
1 Führen einer Waffe ohne Lizenz Waffe 2 1500€
2 Mit gezogener Waffe in der Öffentlichkeit herumlaufen Waffe 1500€
3 Besitz einer illegalen Waffe Waffe + Aufsätze 4 3000€
4 Unberechtigter Waffengebrauch Waffe + Schein + Aufsätze 2 1500€
5 Waffenhandel Waffe 6 3000€
6 Waffenherstellung Waffe 6 3000€

§17 Körperliche Integrität

§ Grund Beschlagnahmung Hafteinheiten Geldstrafe
1 Belästigung 1000€
2 Freiheitsberaubung 2 1000€
3 Geiselnahme 4 3000€
4 Beleidigung / Rufmord 1000€
5 Drohung 500€
6 Unterlassene Hilfeleistung 500€
7 Körperverletzung 1000€
8 Totschlag 5 2500€
9 Mord 10 5000€
10 Mord in mehreren Fällen 20 10000€

§18 Umgang mit Beamten

§ Grund Beschlagnahmung Hafteinheiten Geldstrafe
1 Umgehung einer polizeilichen Maßnahme 250€
2 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamten 5 2000€
3 Behinderung eines Beamten 750€
4 Missachtung polizeilicher Maßnahmen 2 750€
5 Behinderung eines Beamten beim Einsatz 2 750€
6 Beleidigung 1000€
7 Vertuschung von Beweismaterial 1000€

 

§19 Sonstige Delikte

 

§ Grund Beschlagnahmung Hafteinheiten Geldstrafe
1 Betreten von Sperrzonen, Nichteinhalten eines Platzverbots 3 1000€
2 Vermummungsverbot 750€
3 Amtsanmaßung 10 5000€
4 Missbrauch des Notrufs 1500€
5 Sachbeschädigung Erstattung des Sachschadens 1000€
6 Aufforderung zu Straftaten 1000€
7 Angabe falscher Informationen 250€
8 Hausfriedensbruch +Platzverweis 500€
9 Falschaussage (Gericht) 5 5000€
10 Ausbruch aus Gefängnis + Versuch gibt 1000€ Strafe 10 5000€
11 Schweres Dienstvergehen Kündigung 5 5000€
12 Gefangenenbefreiung (Beihilfe/Gefangener) +5 +2500€
13

Störung bei Scenarien (Juwe etc.)

Wird sofort vom Konto abgezogen +5000€
14 Tötung eines Hundes Sofortige Erstattung an den Hundehalter in höhe von 35000 20

+100000 

 

PD/SEK Vorschriften

  1. Vorwort Die folgenden Regel, sind dafür gedacht eine Grobe Regelung für jeden Einsatz zu definieren. Je nachdem wie die Situation ist, kann man auch von diesen Regeln abweichen, solange es gut begründet ist. Vorgehensweiße bei einem Einsatz Sobald der Einsatz reinkommt und sich alle Einsatzkräfte auf dem Weg befinden, ist es wichtig, wie man sich verhält und welche Strategien man anwendet, um einen möglichst erfolgreichen Einsatz zu haben. Die erste Person die am Geschehen eintrifft macht sich zuerst einen Überblick von der Situation und entscheidet, ob man direkt eingreifen muss oder noch kurz warten kann. Falls die Situation kein sofortiges eingreifen erfordert ( wenn zum Beispiel keine Schießerei am laufen ist, wo die Einsatzkräfte umgehend eingreifen müssen), dann macht die erste Person am Einsatz zuerst einen Einsatzfunk auf. Danach wartet sie bis der Rest der Einsatzkräfte eingetroffen ist. Gemeinsam mit diesen wird dann besprochen wer welche Rolle übernimmt und wie man ungefähr vorgeht. Je nach Anzahl der Einsatzkräfte werden Rollen vergeben wie Einsatzleiter (leitet den Einsatz), ein oder zwei Back Stapper (schicken Zivis weg und schauen gleichzeitig auf Gefahren), eine Person welche neben dem Einsatzleiter steht bei den Verhandlungen und diesen unterstützt und falls eine SEK Sniper vorhanden ist eine feste Sniper Position. Die Restlichen Personen stellen sich in einem guten Abstand von dem Einsatzleiter auf und warten auf weitere Befehle. Je nachdem wie die Verhandlungen verlaufen und wie viele Geiseln vorhanden sind, wird entschieden ob es zu einem Zugriff kommt, man die Tatverdächtigen abfängt oder man sie mit der Beute ziehen lässt.
    Kriterien für einen Eingriff Es gibt viele Kriterien zu beachten um entscheiden zu können, ob man gegen die Tatverdächtigen vorgeht oder man sie entkommen lässt. Das wichtigste Kriterium sind die Geiseln bei einem Raub. Das Leben der Geiseln zu beschützen ist das höchste gut. Solange die Geiseln gefährdet werden darf es nicht zu einem Eingriff kommen. Was jedoch möglich ist, man kann durch verhandeln die Geiseln so platzieren lassen, dass diese bei einem Zugriff nicht zu Schaden kommen. Da das meistens nicht der Fall ist, wird generell von einem Zugriff abgeraten. Es gibt andere Wege, die Verdächtigen aufzuhalten. Man kann sie beim fliehen verfolgen, den Händler bei dem sie das Diebesgut verkaufen wollen bewachen etc. Es gibt aber weitere Kriterien, nach denen man beurteilen kann ob es nötig ist einzugreifen. Wenn man deutlich in der Unterzahl ist, ist es sehr schwierig Erfolg zu haben. Wie sich die Räuber verhalten spielt auch eine sehr entscheidende Rolle beim weiteren Vorgehen. Sind sie sehr unfreundlich (nicht kooperativ) oder töten sie Geiseln, kann man darüber nachdenken sie bei der Flucht abzufangen
    Bild
  2. Stürmung Im laufe des Einsatzes, kann es immer mal wieder zu einer Stürmung kommen. Dabei gibt es zwei Dinge zu unterscheiden. Die lange geplante Stürmung von Seiten der Führungsebene und der Zugriff auf ein Gelände, weil es die Situation erfordert. Lange geplante Stürmungen, benötigen einen Durchsuchungsbeschluss und werden frühzeitig bekannt gegeben. Diese sind dazu da, um ein Grundstück zu durchsuchen und illegales zu beschlagnahmen. Ein Zugriff, welcher die Situation erfordert ist hierbei etwas anders geregelt. Für diesen Braucht man keinen Durchsuchungsbeschluss, aber es kann nur zu einem Zugriff kommen, wenn die Situation bereits auf dem Grundstück begonnen hat. Was nicht möglich ist, ist ein Grundstück zu betreten und darauf zu warten, dass die Besitzer zurückkommen um diese dann abzufangen. Ein Zugriff ist nicht dazu da um illegale Gegenstände zu entwenden, sondern nur um beispielsweise Geiseln zu befreien. Sonstiges Bei einer Ausweißkontrolle, ist es OOC zu werten, wenn auf dem Ausweis eine Zugehörigkeit zu einer Bad-Fraktion zu erkennen ist. Bei einem Einsatz, gilt es immer die Funkdisziplin zu beachten, dazu gilt auch wenn man mit einem Passanten redet, den Funk kurz zu verlassen. Außerdem muss die Rangordnung eingehalten werden. Das PD und SEK arbeiten eng zusammen, was bedeutet, wenn die eine Fraktion Informationen hat, muss sie diese umgehend der anderen mitteilen. Wenn man als Beamter im SEK oder PD Arbeit, geht man somit auch eine Verschwiegenheitserklärung ein, das heißt es ist nicht erlaubt einer dritten Partei geheime Informationen weiterzugeben.

DREH UND GEWINNE!

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  • 1mal drehen pro E-Mail.
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